Sieben Monate saß eine Kolumbianerin fälschlicherweise in Untersuchungshaft und durfte ihr Baby kaum sehen. Nun stehen drei Männer vor Gericht.
Als Entschädigung für die Zeit in der Untersuchungshaft erhielt sie 16.000 Euro. Lange wurde verhandelt, ob ihr überhaupt zwei Anwältinnen zugestanden haben und ob sie das DNA-Gutachten selbst zahlen müsse.
Alter, was? 16k Entschädigung für sieben Monate Haft ohne das gerade neugeborene Kind sehen zu können ist echt nicht viel, und dann wollte man ihr erst noch was für eine vermeintlich „überzählige“ Anwältin und das von den Ermittlern veranlassten DNA-Gutachten abziehen?
Ich kann gar nicht so viel fressen wie ich kotzen will.War bis vor nicht allzu langer Zeit sogar noch weniger. Und das geilste: Selbst wenn das wie hier grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch Staatsbedienstete war,kannst du nicht Schadensersatz einklagen - die Amtshaftung greift dann trotzdem, während parallel der Staat den Beamten theoretisch durchaus in Haftung nehmen kann. (Und ja, Vorsatz gibt es. Ich kenne selber einen Fall,in dem ein Polizeibeamter seiner Partnerin immer wieder angedroht hat er schiebt ihr was unter, das würde zwar nicht “kleben bleiben”,aber für nen Monat U-Haft reichen, dann seien Kinder und Wohnung weg und sie finanziell am Arsch weil damals Hartz4. Gott sei Dank gibt es manchmal Karma und die Drecksau ist an ner medizinischen Ursache recht jämmerlich verreckt.)
Die Haftentschädigung ist hier noch nicht mal so entscheidend. Wichtiger wäre der Schadensersatz. Denn so ein Verhalten(Hochfrequenz Wechsel der Bezugsperson in der Phase),insb. auch des Jugendamtes sorgt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für eine lebenslange Bindungsstörung beim Kind. Wäre der Staat hier Schadensersatz-pflichtig könnten die entsprechenden Kosten für Therapie, Hilfen, etc. geltend gemacht werden. Sorum? Kriegste nix.
Und das Kind kann noch weniger was dafür als die Frau die auch nix dafür kann außer in einem Bundesland geworden zu sein,dass “Justiz&Polizeiskandal als Lebensmotto” hat.
Wer mal Lesestoff braucht: Hier
War bis vor nicht allzu langer Zeit sogar noch weniger.
Spoiler: 25 €
In dem Satz von 75 € sind entstandene Vermögensschäden nicht mit abgedeckt. Dafür steht einem als separat Entschädigung zu. Leider lässt sich eine durch die Haft gestörte Mutter-Kind-Beziehung nicht als solche quantifizieren.
Pro Stunde oder? Oder?
In den 75 € pro angefangenem Tag ist ein Schmerzensgeld schon mit enthalten.
HLI, dass die BRD 24h unschuldig im Gefängnis finanziell schlechter entschädigt als 8h Arbeit bei Mindestlohn.
Merz schlägt vor, nebenbei zu arbeiten 😬
Die "Haft"entschädigung für KZ Überlebende hatte den gleichen Tagessatz wie zu unrecht in regulären Gefängnissen inhaftiert zu sein.
Andere Ansprüche wurden erst später geregelt und oft mit hohen Hürden versehen, etwa durfte man kein Kommunist sein, es gab Höchstsätze für geraubtes Eigentum und zahlreiche Gruppen von Verfolgten wurden erst Jahrzehnte später überhaupt als Opfer anerkannt. Dabei galt lange Zeit, dass nur “Deutsche” einen Anspruch auf Entschädigung hatten.
Gab letztens einen Fall wo von der Entschädigung noch Kost und Logis abgezogen wurden.
Finds auch immer interessant, dass Beschuldigte bei eingestellten Ermittlungsverfahren auf ihren Anwaltskosten sitzenbleiben. Und so ein Anfangsverdacht lässt sich halt einfach enorm schnell herleiten.