Sieben Monate saß eine Kolumbianerin fälschlicherweise in Untersuchungshaft und durfte ihr Baby kaum sehen. Nun stehen drei Männer vor Gericht.
Sieben Monate saß eine Kolumbianerin fälschlicherweise in Untersuchungshaft und durfte ihr Baby kaum sehen. Nun stehen drei Männer vor Gericht.
Die "Haft"entschädigung für KZ Überlebende hatte den gleichen Tagessatz wie zu unrecht in regulären Gefängnissen inhaftiert zu sein.
https://www.deutschlandfunkkultur.de/entschaedigung-von-holocaustueberlebenden-der-lange-kampf-100.html
Andere Ansprüche wurden erst später geregelt und oft mit hohen Hürden versehen, etwa durfte man kein Kommunist sein, es gab Höchstsätze für geraubtes Eigentum und zahlreiche Gruppen von Verfolgten wurden erst Jahrzehnte später überhaupt als Opfer anerkannt. Dabei galt lange Zeit, dass nur “Deutsche” einen Anspruch auf Entschädigung hatten.