Es geht mir hier um das Wort “ausgetrickst” in der Schlagzeile.
Als der Investor auch fünf Jahre nach dem Kauf nicht sichtbar mit dem Bau begonnen hatte, hatte die Stadtvertretung genug: Sie beschloss schließlich 2022, das Grundstück zurückzukaufen. Doch plötzlich war im Grundbuch eine Grundschuld über 33 Millionen Euro eingetragen. Die hatte der Investor an die oberste Stelle im Grundbuch eintragen lassen. Damit hat er das Rückkaufrecht ausgehebelt. Will die Stadt das Grundstück in diesem Zustand zurückkaufen, müsste sie die Schulden von 33 Millionen Euro wohl übernehmen.
Och, da hat der Investor die Gemeinde “ausgetrickst”, der Schlawiner.
Wohl eher “der Gemeinde, die auf eine touristische Perspektive hoffte, günstig ein Spekulationsobjekt aus dem Rücken geleiert”. Traurig.
Doch ohne eine Zustimmung der Stadt hätte der Investor diese Grundbuchänderung eigentlich nicht vornehmen können. Der heutige Bürgermeister Friedrich-Carl Hellwig (CDU) unterschrieb eine sogenannte Genehmigungserklärung, die das wohl möglich machte. […] Er räumt aber ein, dass es damals seitens des Investors eine gewisse “Eilbedürftigkeit” gegeben hätte. Er leistete diese Unterschrift offenbar auch ohne juristischen Beistand.
Das ist ja auch ein Bilderbuchbeispiel für scam artists bei der Arbeit: falschen Druck aufbauen, das Opfer von Beratung durch Experten abschirmen und so das gewünschte Verhalten vom Opfer erzeugen. Ob man als Bürgermeister nicht wissen sollte, dass man etwas von dem Ausmaß nicht übers Knie bricht?
Tja.
Er leistete diese Unterschrift offenbar auch ohne juristischen Beistand. “Wir hatten damals keine juristische Expertise im Haus”, sagt er
Er = der Bürgermeister
Dikker! Würde mal direkt beim Bürgermeister die Finanzen durchwühlen, zeitlich so nach der Unterschrift anfangen.
An der Stelle der Gemeinde würde ich das knallhart drauf ankommen lassen:
Rückkauf bekanntgeben, Auflassung auch gleich ins Grundbuch eintragen lassen. Dann den Investor auffordern (notfalls gerichtlich), den Grundschuldeintrag zu löschen und gleich entspr Schadenersatzforderung für jeglichen entstehenden Mehraufwand ankündigen.
Enteignung