

Beim Unternehmensaufbau auch Fremdkapital zu verwenden zu müssen, sollte kein blockierender Faktor sein. Unsere Mentalität bezüglich übernahme von Risiko, auch bei Kapitalgebern müssen jedoch verändern.
Die Erbschaftssteuer ist auch ein mögliches Werkzeug hierfür. Für betroffene Unternehmenserben gibt es aktuell Steuerbefreiungen, die jedoch an Bedingungen geknüpft sind.
Im Grundsatz trägt man mit zunehmenden Vermögen auch eine höhere Verantwortung für und in der Gesellschaften. Dazu gehört auch, dass man sich zu Lebzeiten um die Weitergabe dieser kümmert. Im Fall von Unternehmen ist die Nachfolgersuche nicht einfach. Sie ist jedoch nach dem Tod nicht einfacher.
Auf dieser Ebene schafft man nur weitere Emotionen. Die Begriffe “Leistung” oder “Soziale Gerechtigkeit” werden von allen aus eigener Perspektive ausgelegt.
In wie weit zählen wir eingeschränkte Freiheiten oder übernommenen Risiko zur Leisting? Diese gehören jedoch zu beruflichen Belastung und kommen bei Tarifen auch zum Tragen. Wo beginnt oder hört soziale Gerechtigkeit auf? Zählen schwere Startbedingungen in der Kindheit und Familie dazu? Oder sehen wir eine eventuell besser umgesetzte Erziehungsarbeit der Eltern als Leistung und vermuten diese quasi rückwirkend aus gesellschaftlicher Perspektive?
Bevor wir auf dieser Ebene Schuldige suchen, müssen wir uns in den darüber liegenden Prinzipien und Werten einig sein.
Die wenigsten der Reichen würden sich dieser Gruppe zuordnen. Das ist ein gesellschaftliches Problem.