Exakt. Kenne das genau so auch aus der Beratung. Da steht oft drin: “Überstunden bis zum Umfang von 10 % über die Wochenarbeitszeit hinaus gelten als vom Gehalt abgedeckt.”
Für Besserverdiener (> 7300€ / Monat) besteht grundsätzlich auch kein Anspruch auf Ausgleich der Überstunden.
Exakt. Kenne das genau so auch aus der Beratung. Da steht oft drin: “Überstunden bis zum Umfang von 10 % über die Wochenarbeitszeit hinaus gelten als vom Gehalt abgedeckt.”
Für Besserverdiener (> 7300€ / Monat) besteht grundsätzlich auch kein Anspruch auf Ausgleich der Überstunden.